Cottbus, 18.02.2016, 16:58 Uhr

PM: Altanschließer - Landesregierung ist in Verantwortung!


Das Thema Altanschließerbewegt noch immer die Bürger unserer Stadt. Spätestens mit dem OVG-Urteil vom 11.02.2016 ist klar, dass alle Grundstücke, die vor dem 01.01.2000 an die Kanalisation angeschlossen wurden, zu Unrecht mit einem Beitragsbescheid veranlagt wurden. Ziel muss es sein, dass spätestens im März mit den Rückzahlungen begonnen werden kannund aus Gründen einer Gleichbehandlung auch die bestandskräftigen Bescheide aufgehoben und rückbezahlt werden. Letzterer Sachverhalt muss in der AG Entgelte diskutiert werden, aber gleichermaßen ist die Landesregierung in der Pflicht, den betroffenen Kommunen und Verbänden hierbei zu unterstützen. „Ich finde es unakzeptabel, wie der Innenminister Schröter alle Verantwortung von sich wegschiebt und der Ministerpräsident Woidke dazu schweigt“, sagt der Cottbuser CDU-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Michael Schierack. Das Land Brandenburg kann sich jetzt in der Sache nicht einfach raushalten. Denn es war der Landesgesetzgeber, der beginnend 2004 die Tür für unbefristet rückwirkende Beitragsbescheidungen aufgemacht hat! Damit tragen Landtag und Landesregierung die Verantwortung, dass auch in Cottbus ab 2010 altangeschlossene Grundstücke beschieden wurden. Wie in Cottbus beschieden wurde (Altanschließer = Neuanschließer), haben mehrheitlich die Stadtverordneten (LINKE, SPD, Grüne, AUB) und die Stadtverwaltung zu verantworten – dieser Aspekt war allerdings nicht Gegenstand der Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Oberverwaltungsgericht. Somit ist auch klar, dass die Stadt in den vielen Gerichtsprozessen immer auch die Rechtspositionen des Landesgesetzgebers hinsichtlich der Rückwirkung verteidigt hat und das hat der Stadt eine Menge Geld gekostet. Diese Kosten dürfen nicht einfach den Gebühren-/Entgeltzahlern mit der nächsten Kostenkalkulation übergeholfen werden!Deshalb können sich ein Innenminister und ein Ministerpräsident keinen schlanken Fuß machen. Im Gegenteil, das Land Brandenburg hat für die Folgen aus dem OVG-Urteil gesetzlich normierte Rahmenbedingungen zu schaffen und muss sich finanziell an der Rückabwicklung der unrechtmäßigen Bescheidung der Altanschließerangemessen beteiligen.